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Kurtaxe in Florenz
Ab dem 1. Juli 2011 hat die Stadt Florenz die Kurtaxe durch Beschluss des Stadtrates Nr. 230/33 von 20/06/2011eingeführt.
Ab dem 1. Juli hat die Stadt Florenz die Kurtaxe durch Beschluss des Stadtrates Nr. 230/33 von 20/06/2011eingeführt. Die Steuer gilt nur fuer Übernachtungen von nicht - Ansässigen in der Stadt Florenz und einem Maximum von 10 aufeinander folgenden Nächten. Das Maß der Steuer für diese Unterkunft beträgt Euro 4 pro Nacht, pro Person. Es gelten folgende Ausnahmen: •Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres; • diejenigen, die Patienten, in einer medizinischen Einrichtung der Region versorgen, es gilt ein Begleiter pro Patientenversorgung; • Eltern oder Betreuer, die minderjährige Patienten unter 18 Jahre in medizinischen Einrichtungen in dem Gebiet versorgen, maximal zwei Personen pro Patient.
Die Steuer muss direkt im Hotel bezahlt werden. |